
Baurechtsvermessung
Die frühzeitige Einschaltung und Beauftragung eines Sachverständigen gibt den Bauherren die Garantie für die korrekte Bearbeitung von Fachaufgaben im Planungs- und Baugeschehen und bietet ihm die notwendige Rechtssicherheit seines Vorhabens.
Der Bauherr hat gegenüber der Bauaufsicht für die Einhaltung der Normen entsprechende Nachweise zu liefern. Die Anforderungen sind landesspezifisch sehr unterschiedlich und orientieren sich an den jeweiligen Landesbauordnung und Richtlinien.
Hier können wir Sie und Ihre Fachplaner bei Projekten in Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg betreuen und unterstützen.
Bei der Fertigung der entsprechenden Unterlagen legen wir besonderen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit den entsprechenden Architektur- bzw. Planungsbüros und sind hier auch beratend tätig.
Folgende Leistungen sind hier zu nennen:
- Lage-/Liegenschaftspläne zum Bauantrag (Amtlicher Lageplan)
- Abstandsflächenpläne mit Berechnung
- Nutzungsnachweisberechnung zu GRZ und GFZ
- Liegenschaftskarte für Abbruch
- Liegenschaftskarte für Baulasterklärung
- Liegenschaftskarte für Abgeschlossenheitserklärung
- Bauabsteckungen & Bescheinigungen nach Landesbauordnung
- Einmessungsbescheinigung für Banken oder Bauaufsichtsbehörden