Bodenordnung

Bodenordnung

Unter dem Begriff Bodenordnung ist eine nutzungsrechtliche und eigentumsrechtliche Neuordnung von Grund und Boden zu verstehen, um die zu entsprechenden Flächen neu zu gestalten bzw. zu bebauen.

Als einfaches Beispiel dient die Entwicklung von Neubaugebieten. Für dessen bauliche Entwicklung stellt die Gemeinde einen Bebauungsplan auf und gewährleistet somit zunächst das notwendige Baurecht. Die darin ausgewiesenen Bauplätze, Wege und Freiflächen weichen aber in der Regel in Ihrer Lage, Größe und Form von den vorhandenen Grundstücken im Bestand ab. Die geplanten Flächen sind somit noch nicht nutzbar bzw. bebaubar.

Die Realisierung der Planung verlangt daher eine Neuordnung der Grundstücksflächen.

In verschiedenen Verfahrensmöglichkeiten kann dieser alte Zustand neu geordnet werden. Ausschlaggebend für die Verfahrenswahl sind in der Regel die Größe des Verfahrensgebietes sowie die vorliegenden Eigentumsverhältnisse der noch alten Situation.

Hier beraten wir Sie individuell weiter, in dem wir Ihr Vorhaben prüfen und mit unserem Netzwerk die nötigen Schritte und Möglichkeiten erarbeiten.

Vereinigung-/Grundstückszerlegung

Bodenordnungs-Instrumente im kleineren Maßstab können auch Kauf- und Tauschgeschäfte sein, denen unter Umständen eine Vereinigung und/oder Teilung von Grundstücken voraus geht.

Info: Umgangssprachlich wird häufig von einer Vereinigung und Teilung von Grundstücken gesprochen. Diese Begriffe kommen aus dem Grundbuchrecht. Im Katasterrecht verwendet man gleichbedeutend die Begriffe Verschmelzung und Zerlegung von Grundstücken.

Baulandumlegung nach BauGB:

Das Baugesetzbuch (BauGB) regelt die Neurodnung von größeren Gebieten in zwei definierten öffentlich-rechtlichen Verfahren, die in der Durchführungskompetenz der Gemeinde liegen:

  • Baulandumlegung nach §§ 45 – 79 BauGB oder
  • vereinfachte Umlegung nach §§ 80 – 84 BauGB

Die vorgeschriebenen Beschlüsse werden von den Gemeindeparlamenten getroffen. Hierzu notwendige Beschlußvorlagen werden von uns erstellt.

Die Zulässigkeit für eine Baulandumlegung begründet sich aus der Situation heraus, dass Anstelle von vielen einzelnen sonst notwendigen Teilung und/oder Vereinigungen von Flurstücken sowie einer Vielzahl von notariellen Verträgen  es ein einziges, von der Gemeinde geführtes öffentlich rechtliches Verfahren gibt, in dem all diese Vorgänge vereint und kombiniert werden. Durch das Zusammenbringen aller Beteiligten ist es leichter, die verschiedenen Interessen der Eigentümer und Vorhabenträger zu berücksichtigen.

Neben der Lage, Größe und Form der neuen Grundstücke können neben den katasterrechtlichen Neurodnung auch die Eigentumsrechtlichen Änderung für das Grundbuch geregelt und festgelegt werden. Dadurch sparen die Beteiligten wesentliche Kosten.

Arbeitsschritte wie die Zuteilungsberechnungen, die Neuordnung von Rechten und Belastungen auf den Grundstücken, Abstimmungsgespräche mit den Beteiligten bis hin zur Abmarkung der neuen Parzellen und der Eintragung der neuen Grundstückssituation in Grundbuch und Kataster können von uns übernommen und erledigt werden.

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